Das Telemediengesetz (TMG) stellt in Deutschland die rechtliche Grundlage für sogenannte Telemedien dar und bildet einen wesentlichen Bestandteil des Internetrechts. Dieses Gesetz vereint die Inhalte, die früher über drei separate Regelwerke verteilt waren, in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift. Es behandelt jedoch nicht alle Aspekte der Telemedien; spezifische Inhaltsregelungen, insbesondere für inhaltlich geprägte Telemedien, wurden in den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) integriert, vor allem in dessen neunte Änderungsfassung (siehe §§ 54 ff. des RStV).

Eine wichtige bevorstehende Änderung ist die geplante Ablösung des TMG. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2022/2065, auch bekannt als das Gesetz über digitale Dienste, am 17. Februar 2024, soll das TMG zusammen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch das sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt werden. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste zu modernisieren und an die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im digitalen Raum anzupassen.

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz soll dabei sowohl die nationalen als auch die europäischen Anforderungen an die Regulierung von digitalen Plattformen und Diensten integrieren, um einen einheitlichen und effektiven Rechtsrahmen für die digitale Welt zu schaffen.

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