Die Bereitstellung verschiedener digitaler Angebote kann dazu beitragen, einen echten Ausgleich vor allem für ländliche Regionen zu schaffen. Um den Ausbau im marktwirtschaftlichen Rahmen zu fördern, sind Regulierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen erforderlich.

Dennoch bleiben einige Regionen vom Markt unerschlossen, da es unwirtschaftlich ist, sie zu bedienen. In diesen Gebieten arbeiten wir an Mechanismen, um die Attraktivität der Regionen zu erhalten und eine leistungsfähige Netzabdeckung sicherzustellen.

Zu diesen Mechanismen gehören effiziente Fördermaßnahmen, die im Rahmen von technologieoffenen Ausschreibungen den bestehenden Beihilferahmen nutzen. Seit 2008 stehen bereits Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Breitbandförderung in ländlichen Gebieten zur Verfügung. Die GAK-Förderung hat dazu beigetragen, weiße Flecken in der Breitbandversorgung zu beseitigen.

Nach aktuellen Plänen wird sie auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, in bisher unterversorgten ländlichen Gebieten höhere Bandbreiten bereitzustellen. Darüber hinaus planen wir die Einführung eines Finanzierungsinstruments namens „Premiumförderung Netzausbau“, um die Wirtschaftlichkeitslücken bei ländlichen Netzausbauvorhaben zu schließen.

Die Bereitstellung von mobilem Breitband beschleunigt den flächendeckenden Ausbau erheblich. Durch die frühzeitige Vergabe der Funkfrequenzen im Bereich von 700 Megahertz für den Mobilfunk, insbesondere in ländlichen Gebieten, ermöglichen wir drahtlose Verbindungen.

Dieser Frequenzbereich wird durch die Umstellung auf DVB-T2 für terrestrisches Fernsehen besonders in ländlichen Gebieten nutzbar. Wir werden einen ehrgeizigen Zeitplan zur Frequenzvergabe bis zum Herbst mit den Bundesländern vereinbaren. Durch die Verwendung der Versteigerungserlöse der „Digitalen Dividende II“ schaffen wir zusätzliche Anreize für Investitionen in den Breitbandausbau.

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