Die Bundesregierung hat das Ziel, die Soziale Marktwirtschaft im Zeitalter der Digitalisierung zu schützen und zu stärken. Der Erhalt des offenen und freien Internets als Raum für Meinungsvielfalt, Teilhabe und Innovation steht im Mittelpunkt dieser Bemühungen. Dies umfasst die Förderung technischer und sozialer Innovationen sowie die Schaffung geeigneter gesellschaftlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen.

Die Stärkung von Innovation und Wettbewerb durch die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens steht im Fokus. Dieser Rahmen soll Spielräume für die Entwicklung innovativer Dienste schaffen, die neue Geschäftsfelder erschließen können. Dabei ist darauf zu achten, dass dies nicht auf Kosten der Freiheit, Offenheit und Qualität des Best-Effort Internets geschieht. Die Netzneutralität wird als gesetzliches Ziel verankert und auf europäischer Ebene gefördert. Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden werden das Marktgeschehen aufmerksam überwachen und unerwünschte Entwicklungen verhindern. Ein „Fachdialog Netzneutralität“ wird weitergeführt und ausgebaut, um eine sachliche Debatte zu fördern und alle relevanten Akteure einzubeziehen.

Die Verbesserung der Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN wird angestrebt, unter Wahrung der IT-Sicherheit und Vermeidung neuer Einfallstore für anonyme Kriminalität. Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter im öffentlichen Bereich (z. B. Flughäfen, Hotels, Cafés) wird geschaffen, wodurch diese grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird in Kürze vorgelegt.

Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass marktbeherrschende Internetkonzerne den Wettbewerb und Innovationen nicht behindern. Eine strenge Anwendung nationaler und europäischer kartellrechtlicher Vorschriften wird unterstützt, wobei Anpassungen an die sich dynamisch entwickelnden technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen der globalen Datenökonomie in Betracht gezogen werden. Die Diskriminierung von Wettbewerbern durch marktbeherrschende Plattformbetreiber und der diskriminierungsfreie, neutrale Zugang zu Distributionswegen und Inhalten werden geprüft. Fachgutachten werden zu internetbezogenen Kartellrechtsfragen erstellt. Redaktionelle Inhalte von öffentlichem Interesse sollen besser auffindbar sein. Verbraucherinformationen und Datenschutz im Internet werden verbessert, mit Fokus auf Transparenz, leicht verständlichen Kundeninformationen, Einwilligung und Datenportabilität. Die Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung wird unterstützt, um die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen sicherzustellen (Marktortprinzip).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums werden an die rasante technische Digitalisierung angepasst, unter Berücksichtigung der Interessen von Rechteinhabern, Verwertern, Internet-Service Providern und Nutzern. Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf der Verletzung von Urheberrechten basiert, können nicht länger das Haftungsprivileg des Hostproviders in Anspruch nehmen. Dieses Ziel wird auch auf europäischer Ebene verfolgt. Die kollektive Rechtewahrnehmung wird gestärkt, und die Überprüfung des europäischen Urheberrechts wird aktiv unterstützt.

Die Rahmenbedingungen des E-Commerce werden an die neuen technologischen Möglichkeiten angepasst, insbesondere im Bereich der Handelsplattformen und modernen Bezahlsysteme, unter Berücksichtigung des Verbraucher- und Datenschutzes.

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