Die Bundesregierung ist bestrebt, die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeitalter zu bewahren und zu stärken. Unser Ziel ist es, das offene und freie Internet zu erhalten und als Raum für Meinungsvielfalt, Teilhabe und Innovation zu schützen. In einem ganzheitlichen Ansatz werden wir technische und soziale Innovationen sowie gesellschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen zusammenführen und fördern.

Wir setzen uns für die Stärkung von Innovation und Wettbewerb ein, indem wir einen zukunftsfähigen Ordnungsrahmen weiterentwickeln. Dieser soll Freiräume für die Entwicklung neuer, innovativer Dienstleistungen eröffnen, ohne die Freiheit und Offenheit des Internets oder die Qualität des Best-Effort-Prinzips zu beeinträchtigen. Die Verankerung der Netzneutralität als gesetzliches Ziel wird angestrebt, und wir werden uns auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen. Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden werden das Marktgeschehen weiterhin genau beobachten und unerwünschte Entwicklungen verhindern. Der „Fachdialog Netzneutralität“ wird fortgesetzt und erweitert, um die Diskussion voranzutreiben und alle Beteiligten – Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – aktiv einzubinden.

Wir beabsichtigen, die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN zu verbessern, während die IT-Sicherheit gewährleistet bleibt und keine neuen Risiken für anonyme Kriminalität entstehen. Es wird Rechtssicherheit für Anbieter von öffentlichen WLANs, wie Flughäfen, Hotels und Cafés, geschaffen, sodass diese grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird bald vorgelegt.

Wir werden darauf achten, dass Innovationen und Wettbewerb nicht durch das missbräuchliche Verhalten marktbeherrschender Internetkonzer

ne behindert werden. Eine strikte Anwendung nationaler und europäischer Kartellrechtsvorschriften ist vorgesehen, und wir werden prüfen, inwiefern diese an die dynamisch entwickelnden Bedingungen der globalen Datenökonomie angepasst werden müssen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, wie die Nichtdiskriminierung von Wettbewerbern durch marktbeherrschende Plattformbetreiber und ein neutraler Zugang zu Distributionswegen und Inhalten gewährleistet werden können. Kartellrechtliche Fragen, die das Internet betreffen, werden durch Fachgutachten analysiert. Zudem soll die Auffindbarkeit redaktioneller Inhalte von öffentlichem Interesse verbessert werden. Gleichzeitig streben wir eine Verbesserung der Verbraucherinformationen durch Online-Unternehmen und des Datenschutzes im Internet an. Wesentliche Bestandteile der informationellen Selbstbestimmung und Datenautonomie für Verbraucher umfassen Transparenz durch leicht verständliche Kundeninformationen, Einwilligung und Datenportabilität. Die Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, die auch für nicht in der EU ansässige Internetunternehmen EU-Datenschutzrecht vorsieht (Marktortprinzip), wird nachdrücklich unterstützt.

Des Weiteren beabsichtigen wir, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz geistigen Eigentums an die schnelle technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen, wobei ein gerechter Ausgleich der Interessen von

Rechteinhabern, Verwertern, Internet-Service-Providern sowie Nutzern gewährleistet werden soll. Es wird angestrebt, dass Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf Urheberrechtsverletzungen basiert, nicht länger das Haftungsprivileg des Hostproviders in Anspruch nehmen können. Dieses Ziel wird auch auf europäischer Ebene verfolgt. Zudem wird die kollektive Rechtewahrnehmung im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen gestärkt und eine aktive Mitwirkung bei der Überprüfung des europäischen Urheberrechts angestrebt.

Die Rahmenbedingungen des E-Commerce werden unter Berücksichtigung der neuesten technologischen Entwicklungen, beispielsweise im Bereich der Handelsplattformen und modernen Bezahlsysteme, weiterentwickelt, wobei Verbraucher- und Datenschutz weiterhin hohe Priorität haben.

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