Digital Markets Act – Gesetz über digitale Märkte (Stand 02/2024)

Der Digital Markets Act (DMA) auch als Gesetz über digitale Märkte bekannt, ist eine Verordnung der Europäischen Union. Man hat damit einen regulatorischen Rahmen geschaffen, der die Offenheit digitaler Märkte fördern soll.

Dieser rechtliche Rahmen zielt darauf ab, die Dominanz von marktbeherrschenden Unternehmen, sogenannten „Torwächtern“, zu regulieren. Zu diesen Konzernen gehören:

  • Google
  • Facebook
  • Alphabet Apple
  • ByteDance
  • MetaPlatforms
  • Microsoft

Diese Torwächter, auch Gatekeeper genannt, sind durch ihre Marktposition und Netzwerkeffekte in der Lage, den Marktzugang zu kontrollieren und könnten somit den freien Wettbewerb behindern.

Die DMA-Verordnung soll gewährleisten, dass diese Märkte bestreitbar bleiben, sodass Wettbewerb und Chancengleichheit auf den digitalen Märkten innerhalb der EU bestehen.

Der aktuelle Stand auf einen Blick:

  1. Verbraucherschützer setzen sich für mehr Kontrolle der Nutzer über ihre Daten bei großen Netz-Konzernen ein.
  2. Die EU schärft mit Wirkung ab März 2024 die Regulierungen für Tech-Riesen wie Google oder Meta zur Datensammlung und -nutzung.
  3. Der Digital Markets Act (DMA) der EU, verabschiedet im Juni 2022, verlangt von den großen Tech-Unternehmen, die Kontrolle über Nutzerdaten zu erweitern und deren Sammlung einzuschränken.
  4. Die neuen Regeln verpflichten dominante Netzkonzerne, ihren Kunden mehr Informationen und Wahlfreiheit bei der Freigabe von Daten zu bieten.
  5. Verstöße gegen die DMA-Vorgaben können zu Bußgeldern von bis zu 20% des weltweiten Jahresumsatzes führen; wiederholte Verstöße sogar zu noch höheren Strafen.
  6. Die EU-Regeln erfordern von Unternehmen, Nutzern klare Informationen zu liefern und deren aktive Zustimmung zur Datensammlung einzuholen.
  7. Google und Meta müssen Nutzern bis spätestens März 2024 die Möglichkeit bieten, Dienste getrennt zu nutzen oder Datentausch zu stoppen.
  8. Apple reagiert auf EU-Vorgaben mit Ankündigungen, ab März neben dem eigenen App-Store auch andere App-Stores und Zahlungsmethoden zuzulassen.
  9. Der DMA stärkt die netzregulatorische Position der EU und setzt sich für die Interessen der Verbraucher ein.

Transparenz und Rechtsmittel gemäß Verordnung (EU) 2019/1150

Mit Wirkung vom Juli 2020 setzte die Verordnung (EU) 2019/1150 neue Maßstäbe hinsichtlich Transparenz und etablierte Rechtsbehelfe für Unternehmen, die auf Online-Plattformen operieren.

Diese Maßnahmen wurden implementiert, um faire Geschäftsbedingungen zu schaffen. Trotz dieser Bemühungen haben rezente Untersuchungen und Analysen deutlich gemacht, dass einige Großplattformen ihre Stellung als Online-Gatekeeper zunehmend festigen.

Der Digital Services Act im Kontext des Regelungspakets

Der Digital Services Act (DSA), ein weiteres wesentliches Element des Gesamtpakets an Vorschriften, verfolgt das Ziel, den digitalen Binnenmarkt der Europäischen Union zu vervollständigen.

Dieses Gesetz soll die digitale Wirtschaft der EU harmonisieren und die Online-Umgebung für alle Teilnehmer sicherer und verlässlicher machen.

Proklamation und Inkrafttreten des DMA

Am 6. Juli 2022 erlangte das Gesetz über digitale Märkte die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die offizielle Verkündigung erfolgte durch die Veröffentlichung als Verordnung (EU) 2022/1925 im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Oktober 2022.

Aspekt Detail
Titel Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)
Gekürzter Titel Gesetz über digitale Märkte
Nicht amtliche Bezeichnung Digital Markets Act, DMA
Geltungsbereich EWR
Rechtsmaterie Wettbewerbsrecht
Grundlage Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114
Verfahrensübersicht Europäische Kommission (Link), Europäisches Parlament (Link), IPEX Wiki (Link)
Wann ist es in Kraft getreten? 1. November 2022
Anzuwenden ab Artikel 3 Absätze 6 und 7, Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50: 1. November 2022
Artikel 42 und 43: 25. Juni 2023
Sonst: 2. Mai 2023
Fundstelle ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1–66
Der vollständige Text ist hier zu finden: Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Weitere Hinweise Regelung ist in Kraft getreten, aber bislang noch nicht anwendbar.

Hintergrund

In Anbetracht der Tatsache, dass einige dominante Online-Plattformen aufgrund ihrer beträchtlichen Größe die Wettbewerbsdynamik stören, zielt die Europäische Union darauf ab, die Autorität dieser sogenannten „Gatekeeper“ einzuschränken.

Das Ziel ist es, durch neue legislative Maßnahmen die großen Internetunternehmen einer strengeren Kontrolle zu unterziehen und somit einen gerechten Wettbewerb zu sichern.

Verfahren

Die Europäische Kommission legte im Dezember 2020 den Entwurf für die neue Verordnung vor. Nachdem der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments im September 2021 seine Zustimmung gegeben hatte, verabschiedete das Europäische Parlament in seiner Dezembersitzung 2021 den Bericht zum Gesetzesvorschlag über digitale Märkte.

Der verabschiedete Bericht unterliegt nun den Verhandlungen im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Seit dem Frühjahr 2023 ist das Gesetz über digitale Märkte in Kraft. Plattformbetreiber, die als zentrale Dienste gelten, müssen sich binnen zweier Monate bei der Kommission melden und relevante Informationen einreichen.

Die Kommission hat daraufhin 45 Arbeitstage Zeit, um über die Designation als Gatekeeper zu entscheiden. Die bestimmten Gatekeeper müssen binnen sechs Monaten nach dem Kommissionsbeschluss alle im Gesetz festgelegten Anforderungen erfüllen.

Inhalt

Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über 80 Milliarden Euro werden in der Verordnung als digitale Gatekeeper definiert, sofern sie zumindest eine Plattform betreiben. Firmen wie Amazon oder Apple ist es untersagt, eigene Produkte und Dienstleistungen zu bevorzugen.

Große Messaging-Dienste wie WhatsApp sind angehalten, die Kommunikation zu Nutzern anderer Dienste zuzulassen. Verbrauchern soll es frei stehen, sich an externe Anbieter zu wenden und vorinstallierte Software oder Apps zu entfernen. Das Schalten personalisierter Werbung erfordert die explizite Zustimmung des Nutzers.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen sind Bußgelder von bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, sowie tägliche Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Bei fortgesetzten Verstößen kann eine Marktuntersuchung zu weiterführenden Maßnahmen gegen die Gatekeeper führen. Diese Sanktionen müssen verhältnismäßig zum Vergehen sein und können, wenn nötig und als letztes Mittel, nicht-finanzielle Korrekturen umfassen. Dazu gehört auch die potenzielle Abspaltung von Geschäftsbereichen.

Wie läuft die Durchsetzung ab?

am 6. September 2023 wurnden 6 Unternehmen ebkannt gegeben welche als Torwächter anzusehen sind.

Unternehmen Online-Vermittlungsdienste Online-Suchmaschinen Online-Dienste sozialer Netzwerke Video-Sharing-Plattform-Dienste nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste Betriebssysteme Webbrowser virtuelle Assistenten Cloud-Computing-Dienste Online-Werbedienste
Alphabet Inc. Google Maps Google Suche YouTube Android Google Chrome Google Ads
Google Play
Google Shopping
Amazon Amazon Marketplace Amazon Advertising
Apple App Store iOS Safari
ByteDance TikTok
Meta Platforms Meta Marketplace Facebook WhatsApp Meta
Microsoft LinkedIn Microsoft Windows für PC
4.6/5 - (40 Bewertungen)

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